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Ab den 02.11.2005 ist es möglich, unter bestimmten Auflagen die Fahrerlaubnis mit 17 zu erwerben:

  • Bei jeder Fahrt muss sich mindestens eine Begleitperson im Auto befinden, die in der Erteilung der Prüfbescheinigung namentlich festgelegt ist
  • Die Begleitperson muss mindestens fünf Jahre ohne Unterbrechung eine Fahrerlaubnis besitzen
  • Die Begleitperson darf zur Antragsstellung höchstens 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg haben
  • Die Begleitperson muss zur Antragsstellung das 30. Lebensjahr vollendet haben
  • Beim Fahrer liegt im Gegensatz zum Beifahrer die Promillegrenze bei 0,0 %, der Beifahrer darf nicht mehr als 0,5 % Promille im Blut haben
  • Die befristete Fahrerlaubnis gilt nur innerhalb Deutschlands und Österreich

Anmeldungen werden ab sofort während der Bürozeiten angenommen.

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