Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
Im Falle schwerwiegender Verstöße im Straßenverkehr wird ab einem Bußgeld von mindestens 60€ ein Aufbauseminar für Fahranfänger behördlich vorgeschrieben. In diesem Fall verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre. Die Fahranfänger sollten den Kurs besuchen, da sonst die Fahrerlaubnis entzogen wird.