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Gerne erteilen wir Ihnen den theoretischen und praktischen Unterricht in allen Führerscheinklassen.

 

 Das wichtigste in Kürze 

 

Die neuen Führerscheine müssen spätestens nach 15 Jahren umgetauscht werden, mit einem aktuellen Lichtbild. Bei Bus- und Lkw-Führerscheinen gelten die bisherigen Regelungen.

Führerscheine, die bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt worden sind (auch der „graue Lappen“), bleiben in ihrer derzeitigen Form gültig bis zum 18. Januar 2033.

 

Seit April 2021 besteht die Möglichkeit eine neue Automatikregelung des Pkw-Führerscheins der Klasse B mit der Schlüsselzahl 197.Diese Ausbildung ist die

Kombination aus einem Fahrzeug mit Schalt-, und Automatikgetriebe.

 

Die Regelung zum Mitführen eines Anhängers größer als 750 kg zulässiger Gesamtmasse hinter einem Pkw ist vereinfacht worden: lediglich die zulässigen Gesamtmassen des Pkw und des Anhängers werden addiert und dürfen 3.500 kg nicht überschreiten.

 

Bei den Motorradklassen ist zum Erwerb der Klasse A2 (bisher A beschränkt) lediglich eine praktische Aufstiegsprüfung erforderlich, wenn die Klasse A1 zwei Jahre in Besitz war. Bisher ist dafür die komplette Ausbildung und Prüfung in Theorie und Praxis vorgeschrieben.

Beim Aufstieg von Klasse A2 nach 2 Jahren ist eine verkürzte praktische Prüfung erforderlich.

Dreirädrige Fahrzeuge sind alle in den Motorradklassen enthalten. Zum Beispiel dürfen mit der Fahrerlaubnis der Klasse AM jetzt neben den zweirädrigen Kleinkrafträdern auch die drei- und vierrädrigen Leicht-Kfz. Bis 45 km/h gefahren werden.

 

Es ist weiterhin möglich, die Fahrerlaubnisklassen C und D (Lkw und Bus) mit 18 Jahren zu erwerben (vor Erreichen des vorgesehenen Mindestalters von 21 bzw. 24 Jahren), wenn der Bewerber eine anerkannte Berufsausbildung, z.B. zum Berufskraftfahrer absolviert.

 

 

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