Ab den 02.11.2005 ist es möglich, unter bestimmten Auflagen die Fahrerlaubnis mit 17 zu erwerben:
- Bei jeder Fahrt muss sich mindestens eine Begleitperson im Auto befinden, die in der Erteilung der Prüfbescheinigung namentlich festgelegt ist
- Die Begleitperson muss mindestens fünf Jahre ohne Unterbrechung eine Fahrerlaubnis besitzen
- Die Begleitperson darf zur Antragsstellung höchstens 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg haben
- Die Begleitperson muss zur Antragsstellung das 30. Lebensjahr vollendet haben
- Beim Fahrer liegt im Gegensatz zum Beifahrer die Promillegrenze bei 0,0 %, der Beifahrer darf nicht mehr als 0,5 % Promille im Blut haben
- Die befristete Fahrerlaubnis gilt nur innerhalb Deutschlands und Österreich
Anmeldungen werden ab sofort während der Bürozeiten angenommen.